Woher nehmen wir das Recht, eine Bürgerinitiative zu gründen?
Aus unserer Landesverfassung, dort Art. 3 Abs. 4, den wir nachstehend wiedergegeben haben. Bürgerbewegungen sind nach unserer Landesverfassung den Parteien gleichgestellt im Hinblick auf die politische Willensbildung des Volkes.
Artikel 3
(Demokratie)
(4) Parteien und Bürgerbewegungen wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Darüber hinaus haben wir bereits dargelegt, dass wir der Auffassung sind, dass die große Koalition in Schwerin einen verfassungswidrigen Gesetzesentwurf im Hinblick auf die Kreisgebietsreform vorgelegt hat. Das Demokratieprinzip wird mit diesem Gesetzesentwurf, sollte er Gesetz werden, verletzt. Da darüber hinaus die Regierungsparteien versuchen, Einfluss auf die kommunalen Gebietskörperschaften zu nehmen, um eine Klage vor dem Verfassungsgericht zu verhindern, wobei häufig Personenidentität zwischen handelnden Landtagsabgeordneten und Kommunalpolitikern besteht, sehen wir unsere Bürgerinitiative aus Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz legitimiert. Allerdings werden wir unseren Widerstand beschränken auf die Mittel der Beeinflussung von Bürgern/Wählern und den Gang zum Verfassungsgericht. Andere Mittel kommen für uns nicht in Betracht. Für diejenigen unter uns, die das Grundgesetz nicht kennen, also nach unserer Auffassung insbesondere für viele unserer Landespolitiker aus der Großen Koalition, dürfen wir an dieser Stelle einen Link auf Art. 20 GrundG setzen.
Wer finanziert die Bürgerinitiative Freie Müritz?
Markus Astfalck und Sönke Brandt tragen die bisher entstandenen Kosten zu je 50 % privat. Die Kosten betragen bis einschließlich heute ca. 135, 00 €. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für den Erwerb von Internetseiten sowie einer ersten Werbeaktion im April 2010 im Müritzkreis. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Einsparungen für Freizeitaktivitäten.
Wird die Bürgerinitiative Freie Müritz überregional tätig werden?
Über diese Frage haben wir noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Vorsorglich haben wir die Internetdomain www. freies-mv.de erworben. Sollten wir uns für eine landesweite Bürgerinitiative entscheiden, könnten auf diese Internetseite die Inhalte unserer bisherigen Internetseite binnen eines Wochenendes übertragen werden.
Ist die Bürgerinitiative Freie Müritz auf Dauer angelegt?
Wir gehen davon aus, dass die Bürgerinitiative Freie Müritz mit Ablauf der Klagefrist gegen das von der Regierungskoalition geplante Gesetz ihren Zweck erfüllt hat. Dies wird etwa der Zeitpunkt der nächsten Landtagswahl sein.
Ist angedacht, dass aus der Bürgerinitiative Freie Müritz heraus eine neue Partei gegründet wird (bayerische Verhältnisse)?
Liest man die Definition zum Begriff Bürgerinitiative bei Wikipedia, drängt sich eine solche Frage in der Tat auf, insbesondere wenn man an die Vielzahl der unzufriedenen Mitglieder in der Christlich Demokratischen Union denkt. Die Antwort ist trotzdem ein eindeutiges Nein.
Wir sind mit der Bürgerinitiative Freie Müritz angetreten, um dem gesamtgesellschaftlichen Konsens im Hinblick auf die Ablehnung der nunmehr geplanten Kreisgebietsreform eine Plattform zu bieten. Es wäre ein Verrat an dieser Idee und an den Unterstützern, insbesondere an denjenigen, die parteigebunden sind, würden wir aus der Bürgerinitiative Freie Müritz heraus eine Partei gründen.
Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keinerlei Überlegungen oder gar Planungen, eine Partei zu gründen, die von der Bürgerinitiative Freie Müritz organisatorisch unabhängig und auch namentlich mit dieser nicht zu verwechseln ist.